Auch anwaltliche Dienstleistungen und der Weg zu den Gerichten kosten Geld. Wir möchten Sie deshalb nicht im Unklaren über die anfallenden Kosten lassen. Die Information darüber gehört deshalb auch zum Mandantengespräch. Grundlagen für die Gebührenberechnung sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG). Auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie hierzu nähere Informationen.
Viele anwaltliche Tätigkeiten können über eine bestehende Rechtschutzversicherung abgerechnet werden. Beachten Sie hierbei jedoch die Risikoausschlüsse. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie im Fall der Fälle nicht bei dieser anrufen und um Hilfe (oder Deckung) bitten. Gehen Sie einfach zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl, legen Sie diesem die Police vor und fragen im Zweifel nach, ob der Sachverhalt durch Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Alles weitere erledigt der Rechtsanwalt für Sie.
Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, der erste Termin in einer neuen Sache. Also ein Beratungsgespräch zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt. Auch eine Erstberatung ist nicht kostenfrei. Hier können Sie jedoch gemeinsam mit Ihrem Anwalt die voraussichtlich entstehenden Kosten abschätzen und erst einmal prüfen lassen, ob sich die Sache lohnt oder wenigstens lohnen kann.
Sofern Sie die Kosten für die außergerichtliche Beratung oder gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können, wird von uns überprüft, ob der Staat im Rahmen von Beratungs- oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe eintrittspflichtig ist.
Zum Termin sollten nach Möglichkeit alle wichtigen Unterlagen im Original und in Kopie mitgebracht werden. Wenn etwas fehlt, sollte dies nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt nachgereicht werden.