Mediation
Wir bieten in sämtlichen Rechtsgebieten auch die Durchführung des Mediationsverfahrens an. Es handelt sich dabei um ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung, welches auf Vertraulichkeit, Fairness und Kreativität der Streitenden basiert.
Das Mediationsverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn nachhaltige Lösungen erzielt werden sollen.
Ein Bedürfnis für nachhaltige Lösungen ist in den Fällen evident, in denen sich die Lebenswege der Konfliktparteien auch nach dem Konflikt nicht ohne weiteres voneinander trennen lassen. Also beispielsweise in
- Familiensachen, d.h., wenn Kinder aus einer Ehe hervorgegangen sind und es darum geht, die Elternbeziehung aufrecht zu erhalten oder falls keine Kinder vorhanden sind, wenn die wirtschaftliche oder sonstige Abhängigkeit immer wiederkehrende Regelungen erfordert.
- Nachbarschaftssachen, wenn Nachbarn über Grenzverläufe, Baumbewuchs, Ruhestörung etc. streiten und nicht eine lebenslange Feindschaft folgen lassen wollen bzw. niemand wegziehen kann.
- Arbeitsrechtssachen, so wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder andere Berührungspunkte aufrecht erhalten bleiben müssen (Arbeitnehmererfindungen, Konkurrenzverhältnis mit gemeinsamem Kundenstamm etc.).
- Erbauseinandersetzungen, wenn die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrecht zu erhalten sind.
- Schule, bei Konflikten zwischen Schülern, aber auch zwischen Lehrern und Schülern.
Die Mediation kann mit einer Vereinbarung enden, die laufende und zukünftige Gerichtsverfahren beenden und verhindern kann.
Frau Rechtsanwältin Kuhl steht Ihnen bei Mediationsverfahren als neutrale, unabhängige und unparteiliche Mediatorin (§ 7a BORA) zur Verfügung.
Interview in der Rheinische Post (Ausgabe 29.12.2012)
Rheinischen Post „Gemeinsame Lösung statt Richterspruch“