Während der Freistellung muss der gekündigte Arbeitnehmer sich noch nicht um einen neuen Job bemühen.
Arbeitgeber können die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen, wenn sich der von ihnen freigestellte Arbeitnehmer innerhalb seiner Kündigungsfrist keinen neuen Job sucht.
BAG, Urteil vom 12.02.2025 zum Az. 5 AZR 127/24