Hundehalter erhält nach Biss ....
Hundehalter erhält nach Biss durch freilaufenden Hund über 5000 EUR Schadensersatz und ein Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld i.H.v. 2000 EUR und Ersatz für Verdienstausfall i.H.v. 3100 EUR zugesprochen. Der Halterin des freilaufenden Hundes war die Aggressivität des Tieres bekannt.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2019, Aktenzeichen: 7 U 86/18
Der Fall:
Der Kläger des zu Grunde liegenden Falles war im November 2015 mit seinem Hund, einer Bulldogge, im Bereich Weinheim spazieren. Der Hund des Klägers war angeleint. Die beklagte Hundehalterin wollte ihren Hund, einen Terrier, ebenfalls ausführen. Der Terrier sprang, als die Beklagte den Kofferraum öffnete, nicht angeleint aus dem Fahrzeug und lief auf den Kläger und dessen Hund zu. Im Verlauf des folgenden „Gemenges“ kam der Kläger zu Fall und wurde im Gesicht gebissen. Die Bisswunde des Klägers am Ohr musste genäht, die Wunde unterhalb des Auges ärztlich versorgt werden. Der freiberuflich tätige Kläger war 5 Tage arbeitsunfähig und hat eine Narbe davongetragen.
Das Landgericht Mannheim hatte die Klage noch mit der Begründung abgewiesen, dass nicht feststellbar sei, ob der Kläger von seinem eigenen Hund oder dem Hund der Beklagten gebissen wurde.
Die Entscheidung:
Das OLG Karlsruhe entschied auf die Berufung des Klägers zugunsten des klagenden Hundehalters. Auf die Frage, welcher Hund den Kläger gebissen habe, komme es nicht an. Der Terrier der Beklagten habe die Verletzung des Klägers jedenfalls verursacht, indem er auf den Kläger und dessen Hund knurrend und bellend zugestürmt sei und mit dem Hund des Klägers, den der Terrier nach Angaben seiner Halterin „nicht mochte“, eine Rauferei begonnen habe. Der Hundehalterin sei in diesem Fall vorzuwerfen, dass ihr die Aggressivität Ihres Hundes bekannt gewesen sei, da dieser wenige Wochen vor dem Ereignis einen anderen Terrier angegriffen und dessen Halterin in die Hand gebissen hatte. Ein Mitverschulden des Klägers, etwa in der Form, dass er sich zwischen die beiden Hunde gestellt habe, habe das Gericht nicht feststellen können. Die Beklagte hafte damit für den vollen Schaden, der dem Kläger entstanden ist, nämlich Verdienstausfall i.H.v. 3100 EUR. Bei der Höhe des außerdem zugesprochenen Schmerzensgeldes von 2000 EUR berücksichtigte das Oberlandesgericht die Verletzung des Klägers und die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen.
Veröffentlicht von Rechtsanwalt Markus Sabbagh am 14.10.2019