Mandanteninformation
Vor dem Besuch beim Anwalt
Zeichnet sich bei Ihnen ein Rechtsproblem ab, ist es meistens wichtig, umgehend den Anwalt aufzusuchen. In vielen Fällen laufen Fristen, deren Versäumung zu schweren Rechtsnachteilen führen kann.
Beispielsweise ist zu beachten:
- Bei einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid: Zwei Wochen Einspruchsfrist (Arbeitsgericht eine Woche) nach Zugang
- Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages: Drei Wochen Klagefrist nach Zugang der schriftlichen Kündigung
- Bei einem Bußgeldbescheid: Zwei Wochen Einspruchsfrist nach Zugang
- Bei einem behördlichen Bescheid: Einen Monat Widerspruchs- oder Klagefrist nach Zugang
- Bei einer strafrechtlichen Verurteilung: Eine Woche Rechtsmittelfrist nach Zugang
- Bei einem Versäumnisurteil: Zwei Wochen Einspruchsfrist (Arbeitsgericht eine Woche) nach Zugang
- Bei sonstigen Urteilen der Zivilgerichte: In der Regel einen Monat Rechtsmittelfrist nach Zugang
Aber auch ansonsten können wichtige Fristen laufen, die unbedingt einzuhalten sind.
Es ist ratsam, telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei zu vereinbaren. Wir planen unsere Termine so, dass Sie meistens keine langen Wartezeiten haben. Für einen Anwaltsbesuch sollten Sie in der Regel eine Stunde Zeit einplanen. Schwierige Fälle können auch schon einmal länger dauern.
Zum Termin sollten nach Möglichkeit alle wichtigen Unterlagen im Original und in Kopie mitgebracht werden. Wenn etwas fehlt, sollte dies nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt nachgereicht werden.
Nach der Beauftragung
Die notwendigen Schritte werden für Sie zeitnah und zügig von uns veranlasst. Von der wichtigen Korrespondenz in Ihrem Fall erhalten Sie jeweils Abschriften, so dass Sie immer auf dem Laufenden sind.
Falls Sie einmal Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Wenn Ihr zuständiger Rechtsanwalt aufgrund anderer Termine nicht direkt erreichbar ist, wird unser geschultes Sekretariat um Auskunft bemüht sein oder Ihnen einen günstigen Gesprächstermin nennen können.
Anwaltskosten
Auch anwaltliche Dienstleistungen und der Weg zu den Gerichten kosten Geld. Wir möchten Sie deshalb nicht im Unklaren über die anfallenden Kosten lassen. Die Information darüber gehört deshalb auch zum Mandantengespräch. Grundlagen für die Gebührenberechnung sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG). Auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie hierzu nähere Informationen.
Viele anwaltliche Tätigkeiten können über eine bestehende Rechtschutzversicherung abgerechnet werden. Beachten Sie hierbei jedoch die Risikoausschlüsse. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie im Fall der Fälle nicht bei dieser anrufen und um Hilfe (oder Deckung) bitten. Gehen Sie einfach zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl, legen Sie diesem die Police vor und fragen im Zweifel nach, ob der Sachverhalt durch Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Alles weitere erledigt der Rechtsanwalt für Sie.
Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, der erste Termin in einer neuen Sache. Also ein Beratungsgespräch zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt. Auch eine Erstberatung ist nicht kostenfrei. Hier können Sie jedoch gemeinsam mit Ihrem Anwalt die voraussichtlich entstehenden Kosten abschätzen und erst einmal prüfen lassen, ob sich die Sache lohnt oder wenigstens lohnen kann.
Sofern Sie die Kosten für die außergerichtliche Beratung oder gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können, wird von uns überprüft, ob der Staat im Rahmen von Beratungs- oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe eintrittspflichtig ist.
Also:
Falls Sie ein Rechtsproblem haben, gehen Sie schnell und rechtzeitig zum Anwalt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.